Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten bei KK Finanz & am Markt.

 

 

ACHTUNG: Geschäftsbetrieb ruht!

 

Liebe Kunden,

 

wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Der Geschäftsbetrieb von KK FINANZ ruht derzeit. Es finden keinerlei Beratungen/ Finanzvermittlungen statt.

 

Gern empfehlen wir Ihnen einen alternativen vertrauenswürdigen Berater für Ihre weitere Betreuung.

 

Ihre Kathleen Knobloch

 

Derzeitige Niedrigzinsen helfen Häuslebauern & Umfinanzierern

 

Zur Zeit genießen wir für Kredite ein schon lange nicht mehr gesehenes Zinstief. Aber die Entwicklung zeigt schon wieder eine Steigung an. Nutzen Sie daher jetzt noch die Möglichkeiten für sich.

Sollten Sie schon länger über die Anschaffung einer Immobilie nachdenken oder eine Anschlussfinanzierung für Ihre bestehende Finanzierung sichern wollen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln.
Ich helfe Ihnen dabei gern & wie immer kostenfrei.

 

Ich freue mich auf Sie.
Ihre Kathleen Knobloch

 

12.10.2015

 

Der Fahrplan zur Rettung des Euro

 

Hier ein kurzer Abriss über bevorstehende Entwicklungen unserer Währung. Dies ist insbesondere relevant für Ihre Anlagen im Eurobereich.

 

06.09.12         EZB entscheidet ob sie zukünftig Staatsanleihen kauft
                      Ziel: Krisenstaaten soll durch den Kauf ihrer Staatsanleihen am Markt etwas mehr Luft

                      verschafft werden. Sie werden somit nicht zur ohnehin schlechten Lage noch mit sehr

                      hohen Zinsen belastet.

                      > Die EZB entschied für den möglichen Kauf

 

11./ 12.09.12  EU-Kommission stellt Pläne für eine gemeinsame Bankenaufsicht vor

                      Ziel: Banken sollen europaweit in einer Krise gestützt und notfalls abgewickelt werden und
                      Kundengelder sollen geschützt werden.

 

12.09.12         Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit des ESM
                      (europäischer Stabilitätsmechanismus)

                      Ziel: Dem Gericht liegen Eilanträge gegen den ESM vor. Das Gericht soll beurteilen, ob die

                      Abgeordneten noch über den Haushalt entscheiden können oder ob der ESM ihnen diese

                      Möglichkeit nimmt.

                      > BVerfG entschied, dass einige Punkte des ESM-Vertrages noch einer

                         Auslegungserklärung bedürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die

                         Vertragspartner immernoch selbst über mögliche Zahlungen an den  ESM

                         (über ihre Enlage hinaus) entscheiden können.

                      > 26.09.12 Umsetzung der BVerfG-Vorgaben durch Kabinettsbeschluss
                         mehr Informationen unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euroraums/Stabilitaetsmechanismen/stabilitaetsmechanismen.html

 

Oktober 12      Troika (Experten des IWF, der EU-Kommission und der EZB) legt ihren Bericht zu

                      Griechenland vor

                      Ziel: Beurteilung darüber inwiefern die Reformen in Griechenland greifen und welche

                      Fortschritte gemacht werden. Dies ist Grundlage für die Entscheidung, ob Griechenland

                      weitere Gelder erhält.

 

18./19.10.12   EU-Krisengipfel entscheidet ob Griechenland weiteres Geld erhält
                      Ziel: Vermeidung eines Austritts Griechenlands aus dem Euro. Dies könnte eine

                      Kettenreaktion auslösen, die den Euro zerbrechen könnte.

 

13./14.12.12   EU-Gipfeltreffen zur Zukunft der EU

                      Ziel: Verbesserung des Ansehens der EU in der Welt

 

___________________________________________

Quellen: stern 37/2012, Bundesfinanzministerium, eigene Erläuterungen, Stand: 26.09.12

URLAUBSZEIT !!! .... Haben Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

 

Die meisten wissen es gar nicht. Fährt man lediglich mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ins Ausland in den Urlaub, können im Krankheitsfall hohe Kosten auf einen zukommen!

 

Anders als in Deutschland wird zB. in Östereich von den Ärzten das Kostenersatzprinzip angewandt.

Was heißt das für Sie?

Sollten Siesich  beispielsweise bei einer Bergwanderung den Fuß brechen und Sie kämen in ein östereichisches Krankenhaus, dann stellt der Arzt anschließend Ihnen (nicht Ihrer Krankenkasse) die Behandlungsrechnung. Sie müssen diese dann innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist überweisen.

Wer erstattet Ihnen die Kosten?

Von Ihrer deutschen Krankenkasse erhalten Sie nur einen Teil zurück, und zwar soviel, wie bei einer notwendigen Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Beim Kostenersatzprinzip wird jedoch ein höherrer Gebührensatz vom Arzt berechnet - wie beim Privatpatient. Zudem sind die Behandlungskosten in Östereich beispielsweise wesentlich höher als in Deutschland. Dies trifft auf viele Länder zu.

Und die Restkosten?

Die Höhe kann je nach Behandlung variieren. In unserem Beispiel können durchschnittlich 5.000 € übrig bleiben! Eine gute Auslands-Krankenversicherung würde dies dann für Sie übernehmen. Haben Sie keine, dann müssen Sie dies aus eigener Tasche finanzieren.

 

Sie haben die Wahl.

 

Unsere Empfehlung: Überlegen Sie genau, wohin Sie meist in den Urlaub fahren und was Sie dort so unternehmen. So können Sie Ihr Risiko besser einschätzen.

 

Eine Auslands-Kranversicherung erhalten Sie schon für einen Jahresbeitrag von 7,00 € - also wenig Geld für viel Schutz. Wenn Sie sich nicht sicher sind, beraten wir Sie gern.

 

Mit freundlicher Empfehlung,

Ihre Kathleen Knobloch & Team

Sind Ihre Daten in Gefahr? Das neue Meldegesetz...

 

In unserer Branche wird viel Wert auf den Datenschutz gelegt und von uns Maklern wird verlangt, die Kundendaten sicher und vertraulich zu behandeln. Der Bundestag hat nun jedoch mit einer Hand voll Abstimmungsteilnehmern das neue Meldegesetz bestätigt. Demnach sollen zukünftig Meldeämter Adressdaten (Titel, Name, Vorname, Adresse) an Unternehmen gegen Entgelt herausgeben dürfen (Adresskauf). Es gab zuvor bereits Debatten über die Varianten, wie die Bürger dies für ihre Daten verhindern können. Im Raum standen die Einwilligungsvariante und die Widerspruchsvariante. Letztere ist es nun geworden. Sie erfordert jedoch vom Betroffenen ein aktives Handeln, nähmlich einen Widerspruch gegenüber dem Meldeamt. Bei der Einwilligungsvariante hätte es keinem Aktivwerden bedurft, um die Weitergabe zu verhindern.
Glücklicherweise bleibt noch abzuwarten, ob die zahlreichen immer lauter werdenden Stimmen zur Folge haben, dass diese Entscheidung bei der im September anstehende Abstimmung im Bundesrat wieder gekippt wird.

Wir bleiben jedenfalls aufmerksam und informieren Sie über Neuigkeiten dazu.

 

Liebe Grüße,

Ihre Kathleen Knobloch & Team

Juli 2012

 

_______________

 

21.09.12

Der Bundesrat hat vorerst das neue Meldegesetz gestoppt.
Es bleibt aber zu klären, ob der Bürger um seine Zustimmung zur Datenweitergabe gebeten werden soll oder ob der Bürger nur eine Wiederspruchsrecht hat, welches von ihm Eigeninitiative fordert, sonst werden die Daten weitergegeben.

Neue Regelung bei Rücklastschriften mangels Kontodeckung und bei der Rückbuchung von ungewollten Lastschriften


Rücklastschriften

Bisher galt:

Fand auf Ihrem Konto eine Rücklastschrift mangels Kontodeckung statt, so informierte Sie Ihre Bank kostenfrei darüber.
 

Ab dem 09.07.2012 gilt folgendes:

Die Information über eine Rücklastschrift auf Ihrem Konto erhalten Sie von Ihre Bank weiterhin. Es werden Ihnen jedoch Gebühren dafür berechnet.

 

Rückbuchungen ungewollter Lastschriften

Bisher galt:

Wollten Sie eine Rückbuchung einer ungewollten Lastschrift vornehmen, hatten Sie dafür bis 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, in den die Lastschrift fiel, Zeit.

 

Ab dem 09.07.2012 gilt:

Rückbuchungen sind nur bis 8 Wochen ab dem Tag des Lastschrifteinzugs möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank bzw. unsere Kunden direkt von uns.

Ihre Kathleen Knobloch & Team 

Derzeitige Niedrigzinsen helfen Häuslebauern & Umfinanzierern

 

Zur Zeit genießen wir für Kredite ein schon lange nicht mehr gesehenes Zinstief. Aber die Entwicklung zeigt schon wieder eine Steigung an. Nutzen daher jetzt noch Ihre Chance. Sollten Sie schon länger über die Anschaffung einer Immobilie nachdenken oder eine Anschlussfinanzierung für Ihre bestehende Finanzierung sichern wollen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln.
Ich helfe Ihnen dabei gern & wie immer kostenfrei.

 

Ich freue mich auf Sie.
Ihre Kathleen Knobloch & Team

 

Juni 2012 

Liebe Kunden,

Liebe Geschäftspartner,

 

ich wünsche Ihnen

 

Ein schönes Osterfest mit viel Sonnenschein !

 

Liebe Grüße,

Ihre Kathleen Knobloch & Team

Achtung: Zahnarztkosten wieder gestiegen!

 

Durch eine neue Gebührenordnung sind seit 01.01.2012 die Zahnarztkosten wieder gestiegen.

Den Großteil der Mehrkosten tragen Sie als Patient.

Wir empfehlen Ihnen zur Absicherung gegen die hohe finanzielle Belastungen

als Kassen-Patient: eine Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen

bzw. als Privat-Patient: eine Überprüfung/ Anpassung Ihrer derzeitigen privaten Krankenversicherung.

 

So sichern Sie sich mit monatlich kleinen Beträgen gegen eine finanzielle Belastung durch einen hohen Kostenbetrag ab.

 

Wir beraten Sie gern, welcher konkrete Schutz für Sie persönlich am besten geeignet ist. Stellen Sie einfach eine Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

 

Ihre Kathleen Knobloch & Team

(01.01.12)

Neues Jahr - Neue Ziele !

 

Ob Urlaub, Ausbildung, Beruf oder die Rente,

denken Sie an die richtige Absicherung!

 

Alles ist nur halb so schön, wenn man sich ständig sorgt:

"Wenn mal etwas passiert, bin ich überhaupt ausreichend vor den finanziellen Folgen geschützt?".

 

Sprechen Sie uns an und wir klären Sie über die wirklich wichtigen Absicherungen auf.

Wir freuen uns auf Sie.

2011

Liebe Kunden

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen

 

       Frohe Weihnachten und schöne Feiertage!

 

Liebe Festtagsgrüße von Kathleen Knobloch & Team

24.12.2011

Achtung: Erhöhung bei der Central Krankenversicherung

 

Sind Sie auch von einem Erhöhungsschreiben der Central betroffen? Dann helfen wir Ihnen gern aus diesem Nachteil einen Vorteil für sich zu machen. Wenden Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Erhöhungsschreibens an uns und wir helfen Ihnen gern weiter.

29.11.2011

Kennen Sie schon Ihre neue KfZ-Prämie für 2012?

Wir berechnen Ihnen gern kostenfrei einen Vergleich und kümmern uns anschließend um eventuelle Umstellungen. Melden Sie sich am besten noch heute bei uns, zum Beispiel über unser Kontaktformular. Es kann nur günstiger werden.

 

 

01.10.2011 Neuer Internetauftritt
Für mehr aktuelle Informationen, bessere Erreichbarkeit und eine höhere transparenz unserer Leistungen gibt es nun auch endlich einen neuen Internetauftritt unseres Unternehmens. Wir freuen uns immer auf Ihren Besuch.

Alle Angaben ohne Gewähr.